Fundación Joya Medellin
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Praktische Arbeit

Zielgruppe

Unsere Hilfen am Standort Medellin sind insbesondere für minderjährige schwangere und nicht schwangere Mädchen und junge Mütter geeignet, die

sowie deren Kinder und Babys, die:

Ausschlusskriterien

Unsere Hilfen sind nicht geeignet, wenn

Zielsetzungen

In dem täglichen Prozess der sozialpädagogischen Arbeit ist die Beendigung von oder Bewahrung vor der Prostitution und die Befähigung zur selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung der Hauptansatzpunkt.

Sie richtet sich nach den individuellen Familienstrukturen und dem Alter der Geförderten und deren Kindern. In regelmäßigen Abständen werden Ziele vereinbart und die Zielerfüllung des vorangegangenen Zeitraumes geprüft. Die Erarbeitung und Durchführung des Hilfeplans erfolgt im Team mit der Geförderten.

Das Credo lautet „Hilfe zur Verselbstständigung“!

Zielvereinbarungen sind: Die Geförderte …

Phase 1 – Kurzfristige Ziele:

Phase 2 – Mittelfristige Ziele:

Phase 3 – Langfristige Ziele:

Kontaktaufnahme und Entscheidungsfindung

Der erste Schritt zur Hilfe ist die Auswahl der Geförderten. Die Kontaktaufnahme findet zunächst offen und uneingeschränkt an den drei beschriebenen Standorten Botero Platz, Prado Metrostation und Berrio Metrostation statt. Durch die Streetwork-Tätigkeiten während einer vorangegangenen einjährigen Testphase konnten bereits wichtige Kontakte vor Ort geknüpft werden.

Unsere Mitarbeiter vor Ort gehen in direkten Kontakt zu den jungen Mädchen und Frauen, bieten Gespräche an und laden die Familien in umliegenden Restaurants zu gemeinsamen Mittagessen ein. Hierdurch soll zunächst ein Gemeinschaftsgefühl erzeugt und Vertrauen aufgebaut werden. Die Betroffenen erhalten Gesprächsangebote. Die familiären Umstände und bestehenden Familienstrukturen werden genauer beleuchtet, um eine erste Auswahl zu treffen

Sind die wichtigsten Informationen eingeholt, wird gemeinsam im Team geprüft, ob und in welcher Form die Geförderte unterstützt werden kann.

Hilfeplanung

Auswahlphase (Phase 0): Als Ersatz für ein Bewerbungsverfahren gibt es eine Auswahlphase, in der die Betroffenen zeigen müssen, dass sie in der Lage sind, Hilfe anzunehmen und sich an die stiftungsinternen Vorschriften zu halten. Die Auswahlphase soll eine Dauer von zwei Monaten nicht überschreiten, aber durchdacht sein. Die Erstellung eines Hilfeplans unterstützt das Team, die Bezugsperson sowie die Betroffenen bei der effektiven und transparenten Zusammenarbeit. Darin werden kurzfristige (3 Monate), mittelfristige (6 Monate) und langfristige (9 Monate) Ziele gemeinsam festgelegt.

Je nach Entwicklungsstand werden die Zeitabstände zwischen den Hilfeplangesprächen länger. In Phase 1 empfehlen wir Gespräche im Wochenrhythmus, in Phase 2 alle zwei Wochen und in Phase 3 monatlich. Mit steigendem Verselbstständigungsgrad reduziert sich die Intensität der Förderung und endet in der Selbstständigkeit.

Alle Zielvereinbarungen und Hilfepläne sind schriftlich in Form eines Protokolls festzuschreiben und von allen Beteiligten, also den Geförderten, bei Minderjährigkeit den Erziehungsberechtigten (eventuell dem Jugendamt), der Bezugsperson der Stiftung und dem amtierenden Direktor der Stiftung zu unterschreiben. Jeder bekommt eine schriftliche Ausfertigung der Zielvereinbarung. Eine Ausfertigung ist dem Aufsichtsratsvorsitzenden elektronisch zuzustellen.