Praktische Arbeit
Zielgruppe
Unsere Hilfen am Standort Medellin sind insbesondere für minderjährige schwangere und nicht schwangere Mädchen und junge Mütter geeignet, die
- 18 Jahre alt und jünger sind (Altersgrenze flexibel, wenn andere der folgenden Kriterien zutreffen)
- schwanger sind oder bereits minderjährige Kinder haben
- vor Prostitution und dem Leben auf der Straße bewahrt werden sollen
- Begleitung und Unterstützung auf ihrem Weg raus aus der Prostitution suchen
- Ressourcen für eine langfristige Unterstützung haben
- intensive Begleitung bis hin zur Verselbstständigung benötigen
- sich durch ihre Bereitschaft zur Mitarbeit an Verselbstständigungszielen weitere Kompetenzen aneignen können, um perspektivisch selbstständig zu leben
- „Hilfe zur Selbsthilfe“ annehmen
sowie deren Kinder und Babys, die:
- mit Nahrung, Kleidung und/oder Medikamenten versorgt werden müssen
- eine sichere geschützte Unterkunft benötigen
- schulpflichtig sind
Ausschlusskriterien
Unsere Hilfen sind nicht geeignet, wenn
- die Mädchen und jungen Mütter sich trotz Unterstützung weiter prostituieren
- die Mädchen und jungen Mütter Drogen konsumieren
- keine Eigeninitiative zu erkennen ist
- sich die Betroffenen und/oder ihr Umfeld bereichern wollen
- gravierende, behandlungsbedürftige psychische Erkrankungen vorliegen
Zielsetzungen
In dem täglichen Prozess der sozialpädagogischen Arbeit ist die Beendigung von oder Bewahrung vor der Prostitution und die Befähigung zur selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung der Hauptansatzpunkt.
Sie richtet sich nach den individuellen Familienstrukturen und dem Alter der Geförderten und deren Kindern. In regelmäßigen Abständen werden Ziele vereinbart und die Zielerfüllung des vorangegangenen Zeitraumes geprüft. Die Erarbeitung und Durchführung des Hilfeplans erfolgt im Team mit der Geförderten.
Das Credo lautet „Hilfe zur Verselbstständigung“!
Zielvereinbarungen sind: Die Geförderte …
Phase 1 – Kurzfristige Ziele:
- prostituiert sich nicht mehr
- versorgt sich und ihre Kinder mit Nahrung
- hat eine Unterkunft für sich und ihre Kinder
- übt sich im Umgang mit Geld (Haushalten, Einkaufstraining, Rechnen)
- achtet auf Körperpflege und medizinische Versorgung bei sich und ihren Kindern
- bemüht sich um eine vergütete Tätigkeit oder Ausbildung
Phase 2 – Mittelfristige Ziele:
- geht einer vergüteten Tätigkeit bzw. Ausbildung nach
- kann mit Geld umgehen
- hält ihre Unterkunft sauber
- nimmt Unterstützung in Erziehungsfragen an
- arbeitet mit Unterstützung an der Mutter-Kind-Beziehung
- gestaltet ihre und die Freizeit ihrer Kinder sinnvoll
- übt sich im wertschätzenden Umgang mit dem eigenen Körper und der eigenen Sexualität
Phase 3 – Langfristige Ziele:
- erreicht einen Schul- und/oder Berufsabschluss
- ist in der Lage einen geregelten Familienalltag aufrecht zu erhalten
- entwickelt ein eigenständiges und gesellschaftsverträgliches Wertesystem
- erwirbt eine realistische Selbsteinschätzung
- entwickelt ein positives Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein
- erwirbt lebenspraktisches Können und Wissen
- nimmt teil am Gesellschafts-, Schul- und Arbeitsleben
- akzeptiert Regeln und Werte einer demokratischen Gemeinschaft
- erreicht emotionale Sicherheit und Stabilität
- erreicht eine positive Einstellung zur Gesellschaft
- entwickelt die Fähigkeit zur sozialen Verantwortung und gibt diese weiter
Kontaktaufnahme und Entscheidungsfindung
Der erste Schritt zur Hilfe ist die Auswahl der Geförderten. Die Kontaktaufnahme findet zunächst offen und uneingeschränkt an den drei beschriebenen Standorten Botero Platz, Prado Metrostation und Berrio Metrostation statt. Durch die Streetwork-Tätigkeiten während einer vorangegangenen einjährigen Testphase konnten bereits wichtige Kontakte vor Ort geknüpft werden.
Unsere Mitarbeiter vor Ort gehen in direkten Kontakt zu den jungen Mädchen und Frauen, bieten Gespräche an und laden die Familien in umliegenden Restaurants zu gemeinsamen Mittagessen ein. Hierdurch soll zunächst ein Gemeinschaftsgefühl erzeugt und Vertrauen aufgebaut werden. Die Betroffenen erhalten Gesprächsangebote. Die familiären Umstände und bestehenden Familienstrukturen werden genauer beleuchtet, um eine erste Auswahl zu treffen
Sind die wichtigsten Informationen eingeholt, wird gemeinsam im Team geprüft, ob und in welcher Form die Geförderte unterstützt werden kann.
Hilfeplanung
Auswahlphase (Phase 0): Als Ersatz für ein Bewerbungsverfahren gibt es eine Auswahlphase, in der die Betroffenen zeigen müssen, dass sie in der Lage sind, Hilfe anzunehmen und sich an die stiftungsinternen Vorschriften zu halten. Die Auswahlphase soll eine Dauer von zwei Monaten nicht überschreiten, aber durchdacht sein. Die Erstellung eines Hilfeplans unterstützt das Team, die Bezugsperson sowie die Betroffenen bei der effektiven und transparenten Zusammenarbeit. Darin werden kurzfristige (3 Monate), mittelfristige (6 Monate) und langfristige (9 Monate) Ziele gemeinsam festgelegt.
Je nach Entwicklungsstand werden die Zeitabstände zwischen den Hilfeplangesprächen länger. In Phase 1 empfehlen wir Gespräche im Wochenrhythmus, in Phase 2 alle zwei Wochen und in Phase 3 monatlich. Mit steigendem Verselbstständigungsgrad reduziert sich die Intensität der Förderung und endet in der Selbstständigkeit.
Alle Zielvereinbarungen und Hilfepläne sind schriftlich in Form eines Protokolls festzuschreiben und von allen Beteiligten, also den Geförderten, bei Minderjährigkeit den Erziehungsberechtigten (eventuell dem Jugendamt), der Bezugsperson der Stiftung und dem amtierenden Direktor der Stiftung zu unterschreiben. Jeder bekommt eine schriftliche Ausfertigung der Zielvereinbarung. Eine Ausfertigung ist dem Aufsichtsratsvorsitzenden elektronisch zuzustellen.